Stoßdämpfende Spielplatzböden.

Spielplatzböden unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz. Als Nachweis für die Einhaltung der darin enthaltene Sicherheitsanforderungen ist nach erfolgreicher abgeschlossener Prüfung das Zertifiakt einer zugelassenen Prüfstelle zu erbringen.

Der Hersteller hat die Umsetzung dieser Norm für Planer und Entscheider, die sich für die Bodensysteme entschieden haben, vereinfacht und im Wesentlichen zusammengefasst.

Es ist davon auszugehen, dass die schwersten alle wahrscheinlichen Unfallrisiken auf Kinderspielflächen Kopfverletzungen sind. Folglich wurde Priorität auf Schaffung eines Kriteriums gelegt, welches die Leistungsfähigkeit von Bodenbelägen bewerten soll, die die Auswertung dieses Verletzungspotentials vermindern.

Es werden demnach nicht nur Prüfverfahren vorgegeben, sondern Kriterien für die Auswahl der Spielplatzböden, welche die obere Grenze der Fähigkeit zur Vermeidung von Kopfverletzungen darstellt, wenn Spielgeräte gemäß der EN 1176 aufgebaut sind.

Nachdem Sie sich für unsere Fallschutzsysteme entschieden haben, wissen Sie, dass für unterschiedliche Fallhöhen bis drei Meter sechs verschiedene Einzelhöhen vorliegen. Nach Auswahl der richtigen Platte ist die Fläche wichtig, von der aus die Benutzung der Spielgeräte beginnt und die mindestens dem Aufprallbereich umfasst. (Aufprallbereich = Fläche, auf die ein Benutzer nach einem Sturz auftreffen kann.)

Folgendes ist bei der Festlegung dieses Bereiches zu beachten:

Bis zu einer freien Fallhöhe (freie Fallhöhe = Podestfläche, oberste Sprossen oder oberste Griffposition bei hängender Nutzung) von 1,5 m ist zusätzlich eine Fallraumlänge von mindestens 1,5 m um das Gerät herum vorzusehen.

Bei einer freien Fallhöhe von mehr als 1,5 m ist der Fallraum, der entsprechenden Fallschutzmaßnahmen zu versehen ist, wie folgt zu berechnen:

Erforderliche Fallraumlänge Fallschutz Skizze Fallraumlänge Fallschutz

 

   
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